Wenn Anwälte mit Webseitenbetreibern zusammenprallen passieren die merkwürdigsten Dinge. Aber was ix erzählt ist wirklich erschreckend. Meine Anteilnahme.
Autor: Ronald
John Norris‘ Hipster PDA
Nachdem ich letzte Tage auf die Hipster-Fassung von Douglas Jonstons D*I*Y-Planer hingewiesen habe, hier auch ein Link zu John Norris‘ Hipster PDA.
Organisatorisch ist das System ähnlich, aber es hat ein nettes Detail: Am Rand jeder Seite ist eine Art Legende, mit der die einzelnen Karten einfach für den schnellen Überblick kategorisiert werden können. Außerdem enthält dieses System eine Reihe von eher ungewöhnlichen Karten wie Morse-Codes, Schiffe versenken oder eine Sternenkarte. Am ehesten was mit Zeitmanagement hat da wohl noch die Sonnenuhr zu tun. 
Nette Ideen also. Und ein weiterer Pluspunkt: Er stellt seine Dateien ähnlich zur Verfügung wie ich mein Tagesform-System. Also in einer vergleichsweise freien Lizenz und sowohl als PDF als auch als bearbeitbare Scribus-Dateien.
Kopierschutz-Knacker
Nicht ohne mich etwas zu amüsieren (aber nur etwas!) habe ich einen Artikel bei Heise gelesen, nach dem Sony BMG eine Anleitung zum Umgehen des Kopierschutzes auf ihren aktuellen Veröffentlichungen gibt. Das betrifft nur das in den USA eingesetzte Verfahren, aber es ist klar wohin die Reise geht: Der Konzern hat natürlich Angst davor, daß die iPod-verwöhnte Käuferschaft sich die Sachen lieber illegal saugt als sie zu kaufen. Klar soweit.
Trotzdem stellt sich weiterhin die Frage ob es von vornherein eine gute Idee ist, die Käufer erst mit eingeschränkt nutzbaren kaputten CDs abzuschrecken und dann zurückzurudern. Und es stellt sich die Frage, ob das Verfahren zum Umgehen des Kopierschutzes überhaupt legal ist. Soweit ich mich erinnere ist doch gerade das der verbotene Teil, oder?
Verfassungsfeindliche Soldatenfrisuren
OK, nicht die Frisuren sind verfassungsfeindlich, aber das bislang rigide Vorschreiben derselben. Die Tagesschau berichtet, daß die Vorschriften jetzt — zwälf Jahre zu spät für mich — gelockert wurden:
Gleiches Recht für alle – das soll auch für männliche Pferdeschwanzträger in der Bundeswehr gelten. Der so genannte Haar-und-Bart-Erlass, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthalte, sei von einem Truppengericht als verfassungswidrig verworfen worden, berichtet der „Spiegel“. Der Befehl „Zopf ab“ sei von den Richtern als unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerügt worden.
Es wird zwar immer noch von einer Einzelfallregelung gesprochen, aber immerhin. Bislang waren die Vorschriften — wer hätte das in Deutschland anders erwartet? — nicht sehr dehnbar:
Laut dem Bundeswehr-Erlass muss das Haar männlicher Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“. Für die Haartracht weiblicher Soldaten gilt dagegen nur die Einschränkung, dass sie den „vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung“ nicht behindern dürfe. Diese unterschiedlichen Regelungen für Frauen und Männer erklärte das Gerichts für „unverständlich“.
Ach ja, bevor sich jemand fragt: Nein, ich war nicht ‚beim Bund‘. Sogar der im Vergleich akzeptierbare Zivildienst ist an mir vorbei gegangen. Aber unter dem Damoklesschwert dieser Vorschrift habe ich damals auch schon gestanden…
Fotos zu professionell
Unglaublich, was (natürlich in amerikanischen) Fotoläden passieren kann: Slashdot berichtet, daß professionelle Fotografen erfolgreich gegen die Handelskette Wal-Mart geklagt hat. Angeblich sehen sie ihre Urheberrechte in Gefahr:
Professional photographers have successfully sued processors (like Wal-Mart) for reproducing their digital works without permission. Clerks are now being told to deny print orders for some work that looks too good.
Ist der talentierte Amateur in Zukunft darauf angewiesen immer seinen Daumen mitzufotografieren, oder wie soll man noch an Abzüge seiner Bilder kommen? Es wird noch soweit kommen, daß Bilder von den Kameras digital signiert werden, und jeder Fotograf sein Kamera registrieren muß…
Wohl dem, der ein eigenes Labor hat… 
Über-Geeks?
Achtung: Dieser Link ist nichts für’s Büro (NSFW):
Auch wenn abgesehen vom Bereich ‚Vintage Hardware‘ nicht mehr Haut als moralisch zuträglich auf unixsex.com zu sehen ist… 
Sonderschrauben
Ja, Marcus, die Seite mit den Sonderschrauben ist definitiv was für mich. Die anderen Artikel mit Ingenieurs-Humor sind teilweise bekannt, aber auch nicht schlecht.
Ein PC der sogar Kaffee kochen kann
Tom’s Hardware Guide zeigt einen umgebauten PC, der den alten Ausspruch ‚der kann alles außer Kaffee kochen‘ ungültig werden läßt. Nachteil: die Kiste kann nicht mehr rechnen.
Web-Server zum selberlöten
Sich seinen Rechner selbst zusammenzubauen ist in Zeiten von Casemodding nichts besonderes. Zumindest nicht, wenn man die Teile einfach im Computerladen um die Ecke kauft.
Einen großen Bonus auf der Coolness-Skala bekommt sicher wer den Rechner selbst lötet, also beispielsweise auf Basis eines Z80-Prozessors ein kleines System aufbaut.
Unübertreffbar in dieser Hinsicht ist aber sicher das Projekt mit dem Namen Magic-1: Der Macher hat rein aus TTL-Bausteinen einen eigenen Computer samt CPU konzipiert. Er hat sich also die komplette Architektur, den Assembler-Dialekt und alles was sonst dazu gehört selbst ausgedacht, seinen Lötkolben angewärmt und eine Weile später (naja, das wird eine ganze Weile gedauert haben) hatte er einen kompletten Computer auf dem bei berauschenden 3MHz ein Webserver läuft.
Magic-1 is a microcoded minicomputer running at 3 Mhz and is in the same ballpark as an old 8086 in performance and capabilities. It supports user and supervisor modes, address translation via a hardware page table, six external interrupts and up to 8 MB of memory (currently has 4 MB). Each process has up to 128 Kbytes of addressing, broken down as 32 pages (2K) of data and 32 pages of code mapped via the page table onto the 23-bit physical memory and device spaces.
Natürlich nicht vergleichbar mit heutigen Systemen, aber beim Lesen bleibt zumindest mir die Spucke weg. Allein dieses Bild ist einen Blick auf das Projekt wert. Respekt!
Abmahnung wegen Benutzernamen
Ich bin absolut kein Bodybuilder, nicht mal Bodybuilding-interessiert. Aber diese Nachricht aus dem Heise-Ticker hat mich in meiner Eigenschaft als Forenbetreiber schockiert: Da hat eine Firma den Betreiber eines Bodybuilding-Forums abgemahnt (hier ist das Anschreiben), weil jemand in diesem Forum einen Benutzernamen gewählt hat, der angeblich Markenrechte verletzt.
Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt.
Will sagen: Jemand hat sich 1999 eine Wortmarke registriert, um sie im Zusammenhang mit Versicherungen zu benutzen, hat aber die letzten sechs Jahre keinen Gebrauch davon gemacht. Und jetzt wird der Betreiber eines Forums angegriffen, weil ein Benutzer — wenn ich das richtig verstehe also nicht einmal der Betreiber selbst — diesen Namen als Pseudonym benutzt. Das Forum ist eins von der größeren Sorte, daher wurde der Streitwert auf in meinen Augen lächerliche 100.000 Euro festgelegt, daraus folgen Kosten in Höhe von 5.206,31 Euro. Und die fallen selbst dann an, wenn der Betreiber das Forum umgehend ganz schließt. Was ich nachvollziehen könnte, denn er betreibt es nach eigenen Angaben als Hobby.
Unglaublich! In meinem Forum sind zwar nur ein paar Benutzer angemeldet, aber muß ich jetzt jeden Benutzernamen einzeln beim Patentamt prüfen lassen?!? Und kann ich mir eine Marke eintragen lassen, mich unter dem Namen bei allen möglichen Foren anmelden und die dann der Reihe nach abgrasen?
Ich wünsche dem Betreiber des Forums alles gute, und daß er seinen Kopf heil aus dieser Schlinge rausbekommt…